Warum ein Online Fallarchiv?
Fallarbeit und Fallstudien sind in der Erziehungswissenschaft von großer Bedeutung. Bisher gibt es nur wenig webbasierte Angebote, die Falldarstellungen in gesammelter Form präsentieren. Für den Bereich Schulpädagogik haben wir an der Universität Kassel seit 2005 ein solches Fallarchiv entwickelt und praktisch umgesetzt.
Die zugrunde liegende Idee des Archivs besteht darin, für alle Interessengruppen (Lehramtsstudierende, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, Lehrerinnen und Lehrer, Schul- und Unterrichtsforscherinnen und -forscher und andere) einen gemeinsamen und leicht verfügbaren Zugang zu einem breiten Spektrum an Fallanalysen zu schaffen und damit auch die verschiedenen Tätigkeitsbereiche wie universitäre Lehre, Forschung, Schulpraxis und LehrerInnenbildung zu vernetzen.
Dabei verfolgen wir eine methodische Schwerpunktsetzung und stellen nicht nur ein Fallarchiv zur Verfügung, sondern auch unterschiedliche Lernangebote, die methodenzentriert den Zugang zum wissenschaftlichen Umgang mit dem Fall aufgreifen.
Das Konzept
Das Online-Fallarchiv Schulpädagogik richtet sich an Lehrende und Lernende in der Lehrerausbildung, interessierte Schulforscherinnen und -forscher, sowie an Lehrerinnen und Lehrer.
Fälle, Fallanalysen und Handlungsmöglichkeiten aus dem Bereich der Schulpädagogik werden hier dokumentiert. Bei einem Fall handelt es sich um die auf Schule bezogene Bildungsgeschichte einer Person oder um einen Ausschnitt (z.B. ein Problem oder eine Situation) aus einer Erziehungsgeschichte. Ein Fall kann sich aber auch auf Gruppen oder eine Schule beziehen. In dem Fallarchiv können z.B. Lernentwicklungen und typische schulische Probleme einzelner Kinder, Szenen aus einem Elternabend oder Diskussionen von Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen von Schulentwicklungsprozessen vorgestellt und analysiert werden.
Das Online-Fallarchiv Schulpädagogik kann
- zum Verstehen von Schulalltag und Unterrichtsszenen beitragen.
- Prozesse forschenden Lernens anregen.
- LehrerInnen(aus)bildung anschaulicher machen.
- (Aus-)Bilden an realistischen Erfahrungen der Berufsarbeit von Lehrer:innen bei gleichzeitiger Befreiung vom Handlungsdruck.
- einen kompetenteren Umgang mit Theorie, Empirie und Praxis ermöglichen.
- Diskussionsforum von Interpretationen und Handlungsentwürfen sein.
- bei der Suche nach Handlungsalternativen helfen.
- Möglichkeiten zum Wissenstransfer liefern.
- neue Fragen und Forschungsthemen aufwerfen.
Es gibt folgende Nutzungsmöglichkeiten:
- Recherche
Dieser Bereich enthält ausgewählte Falldarstellungen und Interpretationen von Forscherinnen oder Forschern. Die Fälle sind nach Autor:innen, methodischer Ausrichtung sowie nach inhaltlichen Schlagwörtern recherchierbar.
Forscherinnen und Forscher, die im Bereich der interpretativen Unterrichtsforschung und der pädagogischen Kasuistik tätig sind, sind eingeladen und haben die Möglichkeit, im Archiv Fälle und Interpretationen vorzustellen. Darüber hinaus werden ständig Fallrekonstruktionen aus der Literatur ausgewählt und – nach Absprache mit den AutorInnen und den Verlagen – präsentiert. - Überblick/Information
Der Informationsbereich dokumentiert Veröffentlichungen und Projekte zur Fallarbeit in Schule und Lehrerbildung.
Perspektiven und Einladung
Um die genannten Erwartungen, die wir mit dem Start dieses schulpädagogischen Fallarchivs verbinden, einlösen zu können, bedarf es natürlich einer breiten Materialbasis.
Wir laden deshalb alle mit pädagogischer Fallarbeit/Kasuistik Beschäftigten ein, uns Fälle (veröffentlicht oder unveröffentlicht) zur Verfügung zu stellen. So könnte ein für Forschende, Studierende, Lehrerinnen und Lehrer interessantes Fallarchiv entstehen und weiter entwickelt werden.
Sie finden unter dem Punkt „Wie kann ich teilnehmen?“ und „Juristische Informationen“ Hinweise dazu, wie Sie Fallmaterial aus Ihrem Arbeitsbereich hier präsentieren können sowie zu den rechtlichen Fragen, die sich bei einer Internet-Präsentation ergeben.
Wie kann ich teilnehmen?
Fallmaterialien, die in diesem Fallarchiv präsentiert werden, müssen dem Bereich Schule/Schulpädagogik angehören. Sie sollten möglichst als Datei (E-Mail o.ä.) gesendet werden, wenn dies nicht möglich ist, jedoch auch gern in anderer Form. Wenn Sie uns eine kurze Notiz mitschicken, welcher methodischen Orientierung Ihre Forschung bzw. die Interpretation des Materials folgt, erleichtert das die Zuordnung im Fallarchiv.
Geben Sie in der E-Mail oder dem Brief bitte eine kurze Einverständniserklärung, dass Ihr Material auf dieser Internetseite veröffentlicht werden darf und bestätigen Sie ggf., dass es noch nicht an anderer Stelle veröffentlicht wurde.
Bei veröffentlichtem Material teilen Sie uns bitte Titeldaten und den Verlag mit, damit wir dort um das Nutzungsrecht bitten können.
Unsere Kontaktadressen:
E-Mail Prof. Dr. Friederike Heinzel
E-Mail Fallarchiv (Sirtl)
Online-Fallarchiv Schulpädagogik
Prof. Dr. Friederike Heinzel /Katharina Sirtl
MitarbeiterInnen:
Katharina Diehl
Universität Kassel
Nora-Platiel-Str. 1
D-34109 Kassel
Telefon:
+49 561 804 3619 (Prof. Dr. Heinzel)
+49 561 804 3730 (Sekretariat Prof. Dr. Heinzel)
+49 561 804 3029 (Sirtl)
Büroräume: Kurt-Schumacher Straße 25, 34117 Kassel R4006
Allgemeine juristische Informationen/ Informationen zum Urheberrecht / Nutzungsbedingungen
Rechtsfragen über die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Schulen, regelt §83 des Hessischen Schulgesetzes.
Zwei Dinge müssen bedacht werden:
1. das Persönlichkeitsrecht der Personen, die Gegenstand des betreffenden Fallmaterials sind, und
2. das Urheberrecht des Autors der jeweiligen Fallstudie bzw. -beschreibung o.ä.
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1. Persönlichkeitsrechte
a) bei Material in Schriftform
Die Zustimmung der betroffenen/beschriebenen Personen zur Verwendung des erhobenen Materials im Online Fallarchiv ist nicht notwendig, wenn die Personen anonymisiert werden, das bedeutet, wenn das Material keine Rückschlüsse auf die bestimmte Person zulässt. Anderenfalls müssen die Personen, wie unter Punkt b) beschrieben, der Verwendung für den konkreten Zweck des Online Fallarchivs zustimmen.
b) bei Bild- und Videomaterial
Hier ist es notwendig, dass die betroffenen/ersichtlichen Personen in die Verwendung des Materials für das Online Fallarchiv einwilligen. Bei Kindern ist es empfehlenswert, neben deren eigener Zustimmung auch die Zustimmung der Eltern einzuholen. Denn einerseits hat das Kind selbst das Recht, d.h. die Eltern können nicht einfach an seiner Stelle entscheiden – aber sie haben andererseits die Möglichkeit, sich dagegen auszusprechen, wenn sie meinen, dass die Entscheidung des Kindes zu dessen Nachteil oder Schaden wäre.
2. Urheberrecht – Recht der Autoren
Die AutorInnen der Falldokumentationen (in Schrift- oder Bildform) bitten wir darum, in eine Verwendung für das im WWW/Internet präsente Online Fallarchiv einzuwilligen. Das Online Fallarchiv verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erzielt keine finanziellen Einnahmen. Wir bitten deshalb um die unentgeltliche Nutzung Ihres Materials.
Handelt es sich um unveröffentlichtes Material?
Dann benötigen wir noch Ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung, denn diese kommt mit der Verfügbarkeit im WWW zustande.
Haben Sie Ihr Fallmaterial bereits veröffentlicht?
Dann haben Sie einem Verlag, einer Zeitschrift, einer Online-Redaktion o.ä. bereits bestimmte Nutzungsrechte eingeräumt. Grundsätzlich liegt es bei Ihnen als AutorIn, jederzeit weiteren Nutzungs- und Veröffentlichungswünschen zustimmen zu können. Wichtig ist dabei jedoch, dass bisher niemandem das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt wurde, denn danach darf der Autor selbst keine weiteren Rechte vergeben!
In einem solchen Fall muss der jeweilige Verlag/Zeitschrift o.ä. angesprochen werden.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Einzelne Vervielfältigungen des Materials (hierzu zählen u.a. Kopien und Ausdrucke) dürfen nur zum privaten oder anderweitigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (siehe §53 UrhG). Die weitere Herstellung und Verbreitung von Reproduktionen/Kopien ist nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Urhebers gestattet.
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften ist der Benutzer selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.
Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte finden Sie hier.
3. Nutzungsbedingungen
Sämtliche Inhalte des Online-Fallarchivs sind ausschließlich für den persönlichen, bzw. nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt – sie dürfen nicht für öffentliche und/oder kommerzielle Zwecke außerhalb der Lehre vervielfältigt, bzw. vertrieben oder aufgeführt werden. Kopien der Dokumente müssen immer mit allen Urheberrechtshinweisen und Quellenangaben versehen bleiben. Mit der Nutzung der Dokumente werden keine Eigentumsrechte übertragen. Mit der Verwendung der Dokumente erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an.