Falldarstellung mit interpretierenden Abschnitten

I

In der vorliegenden Falldarstellung geht es um die Behandlung des Themas Drogen im Unterricht. Dies soll exemplarisch anhand des Transkripts einer Unterrichtsstunde, die im Fach Religion in einer Hauptschulklasse der Jahrgangsstufe 8 gehalten wurde, geschehen.1 Es wird sich zeigen, dass die Intention zu erziehen zwar vorhanden sein mag, doch der schulische Unterricht als Unterricht eine Behandlung des Stoffes verlangt, die die erzieherische Absicht in den Hintergrund geraten lässt. In dem interpretierten Beispiel wird allerdings – das wird die Analyse zeigen – weder erzogen noch wirklich unterrichtet.2

II

Das Transkript beginnt mit Äußerungen der Lehrperson – es handelt sich um eine Lehrerin –, die keinen klaren Beginn der Unterrichtsstunde markieren, vielmehr zu der Frage Anlass geben, ob die Stunde bereits begonnen wurde oder nicht. Die Lehrerin redet scheinbar mit sich selbst, doch sind ihre Bemerkungen indirekt auch an die Klasse gerichtet und haben die Funktion, dieser zu signalisieren, dass der Unterricht in Kürze beginnen wird. Dann informiert sie einen Teil der Klasse, der in der letzten Stunde aus irgendwelchen Gründen gefehlt hat, darüber, dass ein Entscheidungsprozess stattgefunden hat: Aus einer Liste von Themen haben jene Schüler, welche in der Stunde anwesend waren, verschiedene Themen ausgewählt, die im Unterricht behandelt werden sollen. Schließlich erklärt die Lehrerin:

Wir fangen an mit dem Thema Drogen.

Ob in der letzten Stunde auch über die Reihenfolge, in der die ausgewählten Themen behandelt werden sollen, entschieden wurde, oder die Lehrerin diese Reihenfolge eigenständig einfach festsetzt, bleibt offen. Fest steht jedoch: Das Thema soll Drogen sein. Was lässt sich über dieses Unterrichtsthema sagen? Das Thema Drogen kann Gegenstand sowohl in naturwissenschaftlichen als auch in geisteswissenschaftlichen Fächern sein. In Biologie oder Chemie wird auf die Beschaffenheit von Drogen, ihre Wirkungsweise auf den menschlichen Körper sowie auf Folgeerscheinungen des Konsums von Drogen eingegangen. In Politik und Wirtschaft könnte der Schwerpunkt auf den sozialen Hintergründen und den sozialen Folgen des Drogenkonsums liegen und in Religion bzw. Ethik könnte die moralische Dimension des Drogenkonsums oder auch die individuell zu beantwortende Frage: Soll ich selbst zu Drogen greifen? im Vordergrund stehen. Darüber hinaus ist bei der Behandlung des Themas Drogen im Fach Religion zu erwarten, dass die moralische Dimension bzw. die Entscheidungsfrage vom Standpunkt des Glaubens aus thematisiert wird. Im Gegensatz dazu steht der religiös und weltanschaulich ungebundene Ethikunterricht vor der Aufgabe diese Fragen, ohne einen vorgegebenen Bezugsrahmen (mit Ausnahme des Grundgesetzes) zu thematisieren. Diese ersten, nicht fundierten, sondern nur vagen, eher spekulativen fachbezogenen Überlegungen machen auf jeden Fall deutlich, dass das Thema Drogen grundsätzlich zwei Dimensionen hat bzw. aus zwei verschiedenen Richtungen angegangen werden kann: Zum einen kann es als ein sachliches Problem betrachtet werden, d.h. die Schüler/innen werden informiert über Arten von Drogen, über deren Wirkungen etc. Zum anderen ist mit dem Thema ein weitaus schwierigeres Problem verbunden: Die Schüler/innen stehen vor der Entscheidung, ob sie selbst Drogen nehmen bzw. probieren sollen. Auf dieses Entscheidungsproblem könnte im Unterricht in zweierlei Weise reagiert werden: Entweder die Schule bzw. die Lehrkraft stellt sich auf den Standpunkt, dass die Schüler/innen letztlich selbst entscheiden müssen, ob sie Drogen nehmen oder nicht. Dieser Standpunkt mutet auf den ersten Blick sehr liberal an. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Schule nicht angesichts des Themas Drogen erzieherisch gefordert ist.

Oder man ist parteilich, d.h. die Lehrkraft verfolgt das Ziel zu verhindern, dass Schüler/innen zu Drogen greifen bzw. sie konsumieren. Letzteres entspricht dem Konzept des erziehenden Unterrichts: Eine Parteilichkeit ist gegeben, die moralische Beurteilung von Drogen steht für die Lehrkraft fest und es ist nun ihre Absicht, die Schüler/innen auch dahin zu bringen, dass sie Drogen ablehnen.
Es stellt sich freilich die Frage, ob die Schule überhaupt dazu in der Lage ist, Schüler/innen in ihrer Einstellung und ihrem Verhalten gegenüber Drogen zu beeinflussen? Das Verhalten innerhalb der Schule kann weitgehend kontrolliert werden. Außerhalb der Schule allerdings entzieht es sich der Kontrolle. Schule könnte nur dann Einfluss auf das Verhalten der Schüler/innen außerhalb der Schule nehmen, wenn es ihr gelänge, eine moralische Instanz im Individuum zu errichten, die für das Subjekt handlungsleitend wird. Das aber ist äußerst schwierig – zumal andere Faktoren (z.B. das Verhalten der Eltern) womöglich einen viel stärkeren Einfluss ausüben als die Schule. Die Hoffnung, die mit dem erziehenden Unterricht verbunden ist, setzt aber darauf, dass es über den Weg der Aufklärung und Einsicht in die Sache gelingt, eine bestimmte Einstellung gegenüber Drogen – eben ihre negative Beurteilung – in den Schülern/innen zu verankern.

III

Wie wird nun das Thema Drogen in dieser Stunde behandelt? Um diese Frage zu beantworten wird eine Episode im Transkript übersprungen, in der die Lehrerin über den weiteren Unterrichtsverlauf spricht und die Frage thematisiert wird, ob ein Film zu dem Thema gesehen werden soll. Dann heißt es:

(Lw:) Soa. Wir waren bei der Droge Cannabis.

Mit dem Partikel soa leitet die Lehrerin von dem kurzen Exkurs über den Film über zur Behandlung des Themas Drogen. In der letzten Stunde wurde damit bereits begonnen. Die Lehrerin teilt nun mit, bis zu welchem Punkt sie – die Lehrerin gemeinsam mit der Klasse – gekommen sind. Sie verweist also auf den Stand des Unterrichts, um an diesem Punkt anknüpfen und weiter im Unterricht fortfahren zu können. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass Unterricht ein fortlaufender, von einem Punkt zum anderen voranschreitender Prozess ist. Und da ein Punkt in diesem Prozess offensichtlich die Beschäftigung mit der Droge Cannabis darstellt, ist zu vermuten, dass die anderen Punkte in der Behandlung anderer Drogen bestehen. Die Bemerkung Wir waren bei der Droge Cannabis lässt also darauf schließen, dass die Systematik, nach der die Lehrerin den Unterricht zum Thema Drogen geplant hat und nun durchführt, darin besteht, dass nacheinander verschiedene Arten von Drogen abgehandelt werden

und bei welchem Stichpunkt waren wir?

Der Unterricht ist nicht nur dadurch gegliedert, dass nacheinander verschiedene Arten von Drogen behandelt werden, sondern auch durch eine Reihe von Stichpunkten. Nun könnte es sein, dass es zu jeder Droge unterschiedliche Stichpunkte gibt, die Art der Behandlung der einzelnen Drogen also variiert. Es ist aber auch denkbar, dass in Bezug auf alle Drogen dieselben Stichpunkte vorgesehen sind, so dass sich eine Systematik ergibt, die – wenn man sie zu visualisieren versucht – durch die Kombination von zwei Dimensionen gekennzeichnet ist: Auf der horizontalen Ebene sind die verschiedenen Arten von Drogen aufgereiht und in der Vertikale sind die verschiedenen Stichpunkte bzw. Dimensionen aufgelistet. Dieses zweidimensionale Schema eignet sich ausgesprochen gut für die Darstellung in Form eines Tafelbildes. Der Unterricht könnte dann darin bestehen, die einzelnen Felder einer Tabelle zu füllen.

Wirkungsdauer, ne?3

Die Lehrerin ist sich etwas unsicher. Sie weiß nicht genau, bis zu welchem Stichpunkt sie im Unterricht der letzten Stunde gekommen sind, vermutet, dass es der Stichpunkt Wirkungsdauer gewesen sein könnte, und fragt die Klasse, ob dies zutrifft. Durch das unscheinbare ne nimmt sie sich ein Stück weit zurück und fordert implizit die Klasse dazu auf, dem Unterrichtsverlauf konzentriert zu folgen und zu prüfen, ob er stimmig ist, ja, man könnte auch sagen, die Lehrerin fordert die Klasse dazu auf, sie selbst zu kontrollieren in dem, was sie tut.
Wirkungsdauer ist der Ansicht der Lehrerin zufolge also das Stichwort, das entweder in der letzten Stunde schon vollständig bearbeitet wurde, oder dessen Behandlung jetzt noch beendigt werden muss. Stimmt die Klasse dem zu?

Sma: neh, mit Essen

Aufgefordert, zu der Vermutung der Lehrerin Stellung zu nehmen, korrigiert Sma sie: Nicht die Wirkungsdauer, sondern das Essen sei der zuletzt behandelte Stichpunkt gewesen. Ist die Wirkungsdauer durchaus ein Aspekt, unter dem verschiedene Drogen sinnvoll miteinander verglichen werden können – alle Drogen entfalten eine Wirkung und diese dauert jeweils unterschiedlich lange an kann dies vom Essen nicht behauptet werden. Essen kann allenfalls als eine Art betrachtet werden, wie Drogen (ein)genommen werden können.

Lw: Konsumform,

Auf der einen Seite gibt die Lehrerin implizit zu, dass sie sich zunächst geirrt hat und gibt dem Schüler Recht, der behauptete, der Unterricht sei bei einem anderen Stichpunkt stehen geblieben. Auf der anderen Seite korrigiert sie diesen, indem sie statt des Wortes Essen den Begriff Konsumform verwendet. Dies scheint berechtigt zu sein, insofern der Begriff Konsumform auf einer anderen, abstrakteren Ebene liegt und Essen als eine von mehreren möglichen Konsumformen angesehen werden kann. Zudem liegt auf der Hand, dass unter diesem Aspekt wieder verschiedene Arten von Drogen sinnvoll miteinander verglichen werden können. Aber woher kommt dieser Begriff überhaupt? Zunächst einmal ist davon auszugehen, dass er in der letzten Stunde bereits gebraucht wurde. Doch dann stellt sich die Frage, warum der Schüler sich nicht an ihn erinnert und statt dessen das unpassende Wort Essen eingeworfen hat.4 Zudem würde man gerne wissen, wie dieser Begriff in der letzten Stunde eingeführt wurde, ob er von der Lehrerin stammt oder von einer/m der Schüler/innen, und vor allem auch, ob er eingehend geklärt worden ist. Angesichts dessen, dass Sma sich nicht an ihn erinnert, drängt sich der Verdacht auf, dass der Begriff Konsumform von der Lehrerin stammt und in der letzten Stunde keineswegs eingehend besprochen wurde. Wäre tatsächlich ausführlich auf ihn eingegangen worden, so hätte er sich Sma vielleicht eingeprägt. Diese Vermutung lässt sich nicht verifizieren, da ein Transkript von der vorangegangenen Stunde nicht vorliegt. Deswegen kann nur durch den Fortgang der Analyse die Plausibilität dieser Überlegungen geprüft werden. Wird im Folgenden also deutlich, wie Begriffe in den Unterricht eingeführt und wie sie erklärt werden?

ok, ganz schnell,

Mit ok stimmt die Lehrerin Sma noch einmal explizit zu (übergeht aber gleichzeitig, dass Essen und Konsumform nicht dasselbe ist.) Warum die Lehrerin jetzt Tempo macht, ist jedoch nicht zu sagen. Jedenfalls will sie nun irgendetwas schnell abhandeln – wohl um im Anschluss daran wieder mehr Zeit für Dinge zu haben, die ihr wichtiger zu sein scheinen.

wir haben bis jetzt nur aufgeschrieben über Cannabis, wie man es konsumieren kann.

Damit ist nicht gesagt, dass nicht auch über anderes gesprochen wurde. Jedoch ist klar, dass nur eine Sache schriftlich festgehalten wurde. Oben wurde bereits die Vermutung geäußert, dass die Lehrerin einer Systematik folgt, die sich gut in Form einer Tabelle visualisieren lässt. Es scheint nun so, als sei damit bereits begonnen worden – und diese Tätigkeit wird wohl jetzt fortgesetzt.

Wer kann mal wiederholen, wie man es konsumieren kann, also einnehmen?

Die erste Spalte der Tabelle wurde in der letzten Stunde bereits ausgefüllt. Weil gesagt wurde, wie Cannabis konsumiert werden kann, es an die Tafel geschrieben wurde und die Schüler/innen dies mitgeschrieben haben, also in ihr Heft übertragen mussten, sollten sie jetzt dazu in der Lage sein, die Ergebnisse der letzten Stunde zu reproduzieren. Dazu werden sie von der Lehrerin aufgefordert (wobei auffällt, dass sie das Verb konsumieren durch einnehmen ersetzt. Ob diese beiden Verben tatsächlich synonym sind, soll hier nicht erörtert werden. Wichtig ist jedoch, dass mit der Substitution des einen Verbs durch ein anderes ein Indiz dafür vorliegt, dass die Lehrerin sich nicht sicher ist, ob tatsächlich alle Schüler/innen wissen, was konsumieren bedeutet und erneut die Frage sich stellt, ob die Bedeutung dieses Wortes in der letzten Stunde (hinreichend) geklärt wurde.)

Sma: ähm, also man kann es rauchen mit nem Joint oder, ähm, im Essen, in Keksen oder Kuchen reintun.

Sma trägt vor, was er gelernt hat. Auffällig ist zunächst die Sprache, in der er dies tut: mit nem Joint rauchen, in Kekse oder Kuchen reintun sind umgangssprachliche Formulierungen. Wenn Schüler/innen sich untereinander über Drogen unterhalten, verwenden sie sehr wahrscheinlich ähnliche oder vielleicht sogar identische Formulierungen. Konnte man bei dem Begriff Konsumform vermuten, dass er von der Lehrerin stammt, die bemüht ist mit Begriffen zu arbeiten, die dem Stand der fachlich kompetenten Diskussion über das Thema entsprechen, ist nun das sprachliche Niveau ein ganz anderes. Sollten die von Sma verwendeten Formulierungen aber tatsächlich so in der letzten Stunde verwendet worden sein und er nicht spontan etwas anderes in seine eigene Sprache übersetzt haben, wäre an diesen die pädagogische Absicht der Lehrerin erkennbar, das Unterrichtsthema in einer den Schüler/innen vertrauten Sprache zu behandeln.

Beide Konsumformen – das Rauchen sowie das Essen in einer Backware, in einem Kuchen oder in Keksen – sind mögliche Formen des Konsums. Nur stellt sich an dieser Stelle jene Frage, die oben abstrakt bereits gestellt wurde: Was ist der Zweck bzw. worin besteht der Sinn, wenn über Drogen gesprochen wird: Soll über Drogen – in diesem Fall über Cannabis – informiert werden? Ist das der Fall, so muss hier festgestellt werden, dass die Behandlung des Themas ziemlich oberflächlich bleibt. Zwar kann sich jeder vorstellen, dass Cannabis irgendeine Substanz ist, die eben in Teig untergerührt werden kann, der dann gebacken und später gegessen wird. Warum das aber so ist und ob Cannabis z.B. auch auf das Butterbrot geschmiert oder in einen Obstsalat untergemischt werden kann, bleibt offen.
Geht es aber um die Frage, wie die Schüler/innen sich gegenüber der Droge Cannabis verhalten sollen, so liegt es nahe zu fragen, ob nicht durch die Information, dass Cannabis in Kuchen und Keksen gegessen werden kann, die Droge verharmlost wird – Kuchen backen macht vielen Spaß, Kuchen essen noch viel(en) mehr.

Smb: man kann es auch in ne Colaflasche reintun.

Im Hinblick auf die Ebene der sachlichen Information spitzt sich die Problematik jetzt noch einmal zu. Denn während beim Joint wenigstens noch klar war, dass er geraucht wird, und der Kuchen sowie die Kekse selbstverständlich gegessen werden, ist bei der Colaflasche selbst die Art der Einnahme unklar: Wird das Cannabis mitsamt der Cola getrunken? Oder wird es mit Hilfe der Flasche – die dann als funktionales Äquivalent für eine Wasserpfeife dient – geraucht? Und wenn Letzteres zutrifft: Wie funktioniert die Sache dann konkret?
Wenn es tatsächlich bei so oberflächlichen und vagen Informationen bleibt, was könnte dann der Grund dafür sein, dass die Lehrerin mit der Klasse nicht genauer auf die Dinge eingeht? Wenn die hier aufgeworfenen Fragen nicht bereits in der letzten Stunde geklärt wurden und die Lehrerin im Folgenden auch nicht weiter auf sie eingeht, dann könnte dies vielleicht daran liegen, dass die Lehrerin befürchtet, ihr könne, wenn sie auf diese Fragen genauer eingeht und etwa detailliert mit der Klasse darüber spricht, wie Cannabis mit Hilfe einer Colaflasche geraucht werden kann, vorgeworfen werden, sie würde die Schüler/innen zum Cannabiskonsum verführen.

L: also, man kann es essen, trinken und rauchen. Die drei Dinge.

Ohne auf die Schülerantworten genauer einzugehen und die Fragen, die sich im Zusammenhang mit ihnen stellen, zu klären, fasst die Lehrerin die Konsumformen mit Hilfe von drei Verben – essen, trinken und rauchen – zusammen. An dieser Stelle drängt sich die Vermutung auf, dass die Lehrerin – bis in die einzelnen Formulierungen gehende – Vorstellungen davon im Kopf hat, was in das Schema hineingehört bzw. wie das Tafelbild aussehen soll. Dieses ist in seiner Architektonik klar und in seiner Ausführung äußerst sparsam. Die Komplexität der Sache könnte im Unterrichtsgespräch entfaltet werden, in der Tabelle wird sie jedoch radikal reduziert.

IV

Musste oben noch mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass die Komplexität der Sache in der letzten Unterrichtsstunde entfaltet wurde und nun aufgrund dessen, dass der Stoff nur wiederholt wird, eine starke Vereinfachung stattfindet, zeigt der Fortgang des Unterrichts, dass dies nicht der Fall ist. Nachdem die Lehrerin nämlich zwei Schülerinnen dazu aufgefordert hat, ihr Schreibzeug herauszuholen, damit sie dasjenige, was an der Tafel geschrieben steht, ins Heft übernehmen können, heißt es weiter:

Lw: Wirkungsdauer (L sagt sich das Wort beim Schreiben laut vor)

Es bestätigt sich die Vermutung, dass die Begrifflichkeit nicht von den Schülern/innen stammt, sondern von der Lehrerin vorgegeben wird. Wird sie genauer erklärt?

Lw: so, und zwar, wenn man es raucht setzt die Wirkung sofort ein, wenn man es trinkt oder isst, nach ca. einer Stunde.

Der Begriff Wirkungsdauer wird nicht weiter erklärt. Die Lehrerin gibt ihn vor, erklärt ihn nicht weiter – und nennt darüber hinaus auch noch die einzelnen Informationen zu den Stichpunkten, mit denen sie die Tabelle füllt. Die Art, in der die Lehrerin vorgeht, kann also letztlich als ein Lehrervortrag bezeichnet werden. Die Lehrerin breitet ihr Wissen, das sie über Drogen besitzt, aus und zwar in äußerst strukturierter Weise, nämlich so, dass die einzelnen Informationen, die die Schüler/innen erhalten, unmittelbar in einer Tabelle festgehalten werden können. Dabei wird deutlich: Die Tabelle ist dasjenige, was den Lehrervortrag bestimmt. Das Wissen ist so systematisiert, dass es tabellarisch festgehalten werden kann und die einzelnen Informationen sind so knapp gehalten, so reduziert, dass sie in die Felder der Tabelle eingefügt werden können. Und es ist zu vermuten, dass der Lehrervortrag auch nicht mehr enthält als das, was sich in die Tabelle eintragen lässt, also keine Informationen, die irgendwie darüber hinausgehen könnten. Ist dies tatsächlich so? Nicht übergangen werden darf ein Weiteres: Die Informationen, welche die Lehrerin gegeben hat, passen nicht zu dem Stichwort, um das es gegenwärtig geht. Sie spricht nicht von der Wirkungsdauer, sondern davon, wie lange es dauert, bis eine Wirkung einsetzt. Darüber hinaus wird auch nicht erklärt, worin die Wirkung denn besteht und warum sie – je nach Konsumform – früher oder später eintritt.

Lw: hält einige Stunden an und ist auch noch nach Wochen im Urin nachweisbar.

Dass Spuren im Urin vorhanden sind, ist auch in gewissem Sinne eine Auswirkung des Cannabiskonsums, und dass diese Spuren drei Wochen lang nachweisbar sind, sagt tatsächlich etwas über die Dauer dieser Wirkung aus. Doch das spielt eigentlich nur dann eine Rolle, wenn eine ärztliche bzw. polizeiliche Untersuchung stattfindet, in deren Rahmen nach solchen Spuren gesucht wird. Die Lehrerin geht also implizit davon aus, dass, wer Cannabis konsumiert, damit rechnen muss, in die Hände der Polizei zu geraten, die auch drei Wochen später den Täter noch des Konsums von Cannabis überführen kann. Der Konsument muss sich also darauf einstellen, dass er in einen Konflikt mit der Polizei geraten und sich – zumindest für eine geraume Zeit – nicht herausreden kann, wenn ihm der Vorwurf des Cannabiskonsums gemacht wird. Die Lehrerin spielt also indirekt auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung an.

Die Analyse kann an dieser Stelle erst einmal abgebrochen und die ersten Ergebnisse reflektiert werden (denn es geht im Transkript unmittelbar mit dem nächsten Stichwort, den Effekten auf den Körper weiter.) Was lässt sich generell über die Art der Behandlung des Themas Drogen durch die Lehrerin sagen?

1. Die Lehrerin hat ein klares Unterrichtskonzept im Kopf. Dieses besteht in einer Systematik, deren Vermittlung letztlich darauf abzielt, dass die Schüler/innen einen Überblick über das gesamte Spektrum von Drogen und die in diesem Zusammenhang relevanten Gesichtspunkte erhalten.

2. Die Lehrerin ist bemüht, diese Systematik genau so, wie sie ihr im Geiste vorschwebt, den Schülern/innen zu vermitteln. Sie lässt sich von dieser nicht durch die Beiträge der Schüler/innen abbringen, hält stur an ihr fest.

3. Die Lehrerin präsentiert ihr Wissen über Drogen in Form eines Lehrervortrags, der so zugeschnitten ist, dass seine Bestandteile unmittelbar in eine Tabelle eingetragen werden können.

4. Das Unterrichtskonzept der Lehrerin ist insofern funktional, als es nicht nur systematisch und übersichtlich ist, sondern auch von den Schülern gut gelernt und daraufhin wiederum durch die Lehrerin abgefragt werden kann. (Damit es abfragbar ist, achtet die Lehrerin auch genauestens darauf, dass alle dasjenige, was an der Tafel steht, in ihr Heft übernehmen.)

5. Die Systematik ist allerdings in sich problematisch, d.h. es ist zum einen nicht erkennbar, worin die Logik der verschiedenen Gesichtspunkte besteht (Konsumform, Wirkungsdauer, Effekte auf den Körper … ) Zum anderen sind auch die konkreten Füllungen entweder so, dass sie weitgehend unklar bleiben (z.B. der Konsum mit einer Colaflasche) oder zu den übergeordneten Gesichtspunkten nicht passen (siehe den Stichpunkt Wirkungsdauer.)

6. Scheinbar geht es der Lehrerin nur darum, Wissen bzw. Informationen zu vermitteln. Das moralische Problem bzw. die Entscheidungsfrage wird völlig ausgeblendet. Durch die Wahl der Informationen wird jedoch indirekt auch moralisch auf die Schüler/innen Einfluss genommen (indem z.B. indirekt auf die strafrechtliche Verfolgung von Cannabiskonsum angespielt wird.)

V

Bevor die Lehrerin auf die Effekte auf den Körper eingehen kann, fragt plötzlich ein Schüler:

Sma: Warum machen wir das Thema?

Der Schüler Sma unterbricht den Gang des Unterrichts mit einer Frage. Wie ist diese zu verstehen? Der Schüler fragt nach der Begründung für die Behandlung des Themas Drogen, obwohl doch oben deutlich wurde, dass die Klasse sich in der letzten Stunde für das Thema Drogen entschieden hatte. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Schüler/innen – und wahrscheinlich auch Sma – die Behandlung dieses Themas für sinnvoll halten. Deswegen ist wohl der Einwurf von Sma nicht so zu verstehen, als sei ihm plötzlich nicht mehr klar, was grundsätzlich für das Thema Drogen im Unterricht spricht. Vielmehr bezieht Sma sich mit seiner Frage auf die Art und Weise, wie das Thema aktuell im Unterricht behandelt wird. Und in seiner Formulierung kommt deutlich die Distanz zum Ausdruck, die er gegenüber dem Unterricht, wie die Lehrerin ihn durchführt, hat: Das Thema wird nicht verfolgt, nicht entfaltet oder erarbeitet, vielmehr wird es gemacht – wie viele Themen in der Schule eben gemacht werden. Doch gerade angesichts dessen, dass das Thema Drogen für die Schüler/innen eigentlich ein heißes ist, wird die Diskrepanz zwischen dem Machen, dem verdinglichenden Durchnehmen des schulischen Stoffes und der lebendigen Auseinandersetzung mit der Sache besonders deutlich erfahren und kommt zu Sprache.

Was hat das mit Religion zu tun?

Sma stellt noch eine zweite, ebenfalls auf Grundsätzliches zielende Frage. Sie kann auf zwei Weisen verstanden werden, je nachdem wofür das steht: Zum einen kann mit das das Thema selbst gemeint sein. Die Frage von Sma zielt dann auf den Zusammenhang von Drogen und Religion. Zum anderen kann seine Frage aber auch auf die Art der Behandlung des Themas Drogen durch die Lehrerin bezogen werden: Wo taucht die Religion in Ihrem Unterrichtskonzept auf, was hat dieses überhaupt mit Religion zu tun?

Wie könnte die Lehrerin nun auf Smas Frage reagieren? Dass sie über diese Frage einfach hinweggeht, sie ignoriert, ist zwar insofern nicht ganz unwahrscheinlich, als die Lehrerin auch zuvor sich von Schüleräußerungen kaum hat irritieren lassen und konsequent ihrem Konzept gefolgt ist. Das würde jedoch bedeuten, dass der Schüler Sma, der einklagt, der Unterricht solle sinnvoll sein, völlig frustriert würde. Die Frage von Sma kann ja gewissermaßen als Versuch interpretiert werden, die Notbremse zu ziehen und die Möglichkeit zu eröffnen, den Unterricht auf andere Gleise zu lenken. Hätte er damit aber keinen Erfolg, wäre es nicht verwunderlich, wenn er sich aus dem Unterrichtsgeschehen innerlich zurückzieht und eventuell sogar zu stören beginnt.

Zu erwarten ist letztlich aber doch, dass die Lehrerin auf Sma eingeht. Wie könnte sie das tun? Sie könnte auf verschiedene, für sie entlastende Faktoren verweisen – auf die Abstimmung in der vergangenen Stunde, auf den Rahmenplan etc. Oder sie versucht darüber hinausgehend, Gründe darzulegen, die ihrer Meinung nach dafür sprechen, das Thema mit der Klasse zu behandeln. Und wie könnte sie den Zusammenhang, in dem das Thema zur Religion steht (und damit auch zu dem Fach, das gerade unterrichtet wird), erklären? Vom Standpunkt des christlichen Glaubens gesehen ist der Konsum von Drogen als Sünde zu sehen. Die Sucht bewirkt, dass der Gläubige abhängig von einer anderen Macht wird, welche Herrschaft über ihn gewinnt – so dass er nur noch in eingeschränkter Weise als verantwortliches Subjekt seinem Gott gegenübersteht. Wird die Lehrerin dieses Argument anführen?

Lw: Drogen ist ein Thema der Klasse 7,

Die Antwort der Lehrerin kann zweierlei bedeuten: Entweder argumentiert sie aus ihrer Erfahrung heraus, die ihr gezeigt hat, dass Drogen für Schüler/innen der Jahrgangsstufe 7 immer ein Thema sind, das diese umtreibt und das zum Gegenstand zu machen folglich immer sinnvoll ist. Oder sie stellt sich schlicht auf den Standpunkt, dass der Rahmenplan dies verlangt, also eine Beschäftigung mit Drogen in der Jahrgangsstufe 7 vorsieht. Für beide Lesarten gilt jedoch: Die Frage, ob und inwiefern Drogen für die Klasse, mit der die Lehrerin es konkret zu tun hat, ein aktuelles Thema ist, ist für die Lehrerin irrelevant oder zumindest zweitrangig. Vielmehr sieht sie sich – unabhängig von den konkret anwesenden Schülern/innen und deren Problemen und Interessen – dazu verpflichtet, es aufzugreifen – entweder aus einer (womöglich erfahrungsgestützten) inneren Überzeugung heraus oder aufgrund des Rahmenplans, der für sie verbindlich ist.

und da ihr das noch nicht hattet,

Eine wirkliche, substantielle Begründung dafür, dass es sinnvoll und wichtig ist, das Thema Drogen in der Jahrgangsstufe 7 zu behandeln, wird von der Lehrerin nicht
gegeben. Vielmehr wird einfach konstatiert, dass die Klasse das Thema noch nicht hatte. Dieser Mangel reicht der Lehrerin als Begründung dafür aus, dass das Thema jetzt behandelt wird. An der Formulierung, welche die Lehrerin verwendet, wird deutlich, dass auch sie dem Thema distanziert gegenübersteht: Sie spricht nicht davon, dass die Klasse das Thema Drogen noch nicht behandelt oder über dieses noch nicht gesprochen habe, sondern dass sie es noch nicht hatte. Diese Formulierung verweist ebenfalls auf ein verdinglichtes Verständnis des Unterrichtsgegenstandes bzw. des Umgangs mit diesem und kann als weiteres Indiz dafür genommen werden, dass die Lehrerin einen vorgegebenen Plan abarbeitet: Egal ob der Plan nun ihr eigener, innerer ist oder die Lehrerin sich schlicht auf den offiziellen Lehrplan bezieht: Das Thema muss ihrer Meinung nach in der Jahrgangsstufe 7 einfach drankommen.

machen wir das nur ganz schnell, ja

Dass es nur ganz schnell gemacht werden soll, kann als Verweis darauf verstanden werden, dass der eigentliche Zeitpunkt, zu dem es hätte behandelt werden sollen, verpasst wurde und nun dasjenige, was damals versäumt wurde, nachgeholt werden soll (obwohl jetzt eigentlich andere Dinge anstehen.)5 Nur ganz schnell bedeutet aber freilich auch, dass das Thema nur oberflächlich und in groben Zügen behandelt wird – und der Unterrichtsverlauf, wie er oben analysiert wurde, hat gezeigt, wie oberflächlich die Behandlung tatsächlich ist. Und indem die Lehrerin nun erklärt, das Thema werde nur ganz schnell behandelt, fordert sie die Schüler/innen dazu auf, Geduld zu haben. Die Geduld, die die Schüler/innen aufbringen sollen, ist aber – wie gesagt – nicht jene, die dazu nötig wäre, sich das Thema gründlich zu erschließen, also Geduld für eine in sich sinnvolle Tätigkeit. Vielmehr werden die Schüler/innen dazu angehalten, den Unterricht geduldig über sich ergehen zu lassen: Ertragt ihn, und ich verspreche euch, dass die Sache bald über die Bühne gebracht sein wird.

Jetzt erarbeiten wir erst mal,

Von einer gemeinsamen Erarbeitung kann – wie die Analyse gezeigt hat – nicht die Rede sein. Eine Erarbeitung würde Zeit kosten, doch soll das Thema ja nur ganz
schnell
abgehandelt werden. Wenn die Lehrerin von erst mal spricht, wird deutlich, dass auf diese erste Phase eine weitere folgen soll. Was in dieser geschehen wird, bleibt jedoch (an dieser Stelle noch) unklar.

was es für Drogen gibt und was die mit einem machen.

Es ist klar, dass die Lehrerin an dieser Stelle einen Metakommentar zu ihrem Unterricht abgibt, den Schülern/innen auf einer Metaebene erklärt, wie dieser angelegt ist: Der erste Schritt, die erste Phase, die der Erarbeitung, besteht – so behauptet sie – zum einen aus einer Art Bestandsaufnahme, die Schüler/innen bekommen einen Überblick darüber, was es für Drogen gibt. Zum anderen soll deutlich gemacht werden, wie der Konsum von Drogen dazu führt, dass diese Macht über jene bekommen, die sie konsumieren: Sie machen mit den Konsumenten etwas. Diese verlieren ihre Autonomie, werden zu Objekten.

Ihr müsst ja erst wissen, was die bewirken.

Die Lehrerin erklärt, dass die Vermittlung des Wissens über die Wirkungen von Drogen eine notwendige Voraussetzung ist. Aber eine Voraussetzung wofür? Um den nächsten Gesichtspunkt innerhalb des Systems der Lehrerin verstehen zu können? Das würde bedeuten, dass dieses System eine Logik besitzt, der zufolge ein Schritt auf dem anderen aufbaut und der Unterricht ihr folgen muss. Ist das bisher vermittelte Wissen also notwendig, um in der sachlichen Behandlung des Themas logisch weiter fortfahren zu können? Oder ist es notwendig, um eine andere Ebene im Unterricht beschreiten zu können, um von der sachlichen auf die erzieherische zu gelangen?

Wenn ich zu euch sage, Drogen sind schlecht, dann wisst ihr gar nicht warum.

Die Konjunktion wenn kann in zweifacher Weise verstanden werden: Entweder ist sie temporal zu verstehen, d.h. die Lehrerin kündigt an, dass sie am Ende, wenn sie die Schüler/innen umfassend über Drogen (vor allem über deren Wirkungen) informiert hat, ein Urteil aussprechen wird: Drogen sind schlecht. Doch es ist auch möglich, sie konditional zu verstehen: für den Fall, dass oder sofern die Lehrerin diese Aussage trifft und die Schüler/innen mit ihr konfrontiert sind. Auf jeden Fall wird deutlich: Der Unterricht soll dazu in die Lage versetzen, das Urteil, das die Lehrerin über Drogen trifft (bzw. treffen könnte), zu verstehen. Die Lehrerin gibt den Schüler/innen zu erkennen, dass sie selbst ein klares und eindeutiges Urteil im Hinblick auf Drogen hat: Sie sind ihrer Meinung nach schlecht. Entscheidend ist nun aber, dass dieses Urteil kein rein persönliches, subjektives ist, sondern dass es begründet ist. Und der Unterricht ist – so die Behauptung der Lehrerin – darauf hin angelegt, dass diese Gründe den Schülern/innen vermittelt werden, damit sie die Lehrerin in ihrem Urteil verstehen. Und es ist klar: Es geht nicht darum, dass sie die Lehrerin in ihrer Subjektivität verstehen, sondern ihr Urteil als einem allgemeingültigen – weil rational begründbaren – zustimmen, ihm beipflichten. Das Urteil, dass Drogen schlecht sind, sollen sie aus Einsicht teilen. Wie ist nun dieses Urteil zu verstehen?

Grundsätzlich könnte das Urteil, dass Drogen schlecht sind, als ein moralisches Urteil begriffen werden und dann würde sich die Frage stellen, von welchem Standpunkt aus dieses moralische Urteil begründet wird – vom Standpunkt einer traditionellen Moral, einer rational begründeten philosophischen Ethik oder ausgehend von religiösen Überzeugungen. Oder es besagt einfach, dass Drogen in dem Sinne schlecht sind, dass sie negative Folgen haben. Da in dem Unterricht aber nicht von einem – säkular oder religiös begründeten – moralischen Standpunkt ausgehend argumentiert wird, sondern einfach über Drogen und ihre Wirkungen informiert wird, kann schlecht hier nur im zuletzt genannten Sinn gemeint sein.

Smb: Weil man ja davon abhängig wird.

Smb reagiert prompt auf die Erklärungen der Lehrerin. Er konterkariert ihre Vorgehensweise, indem er deutlich macht, dass er längst weiß, dass Drogen schlecht sind und auch warum dies so ist: Eben weil sie abhängig machen. In seinem Einwurf steckt tendenziell die Behauptung: Wir wissen auch ohne ihren Unterricht, dass und warum Drogen schlecht sind. Die ganzen Informationen, die sie vor uns ausbreiten, sind überflüssig, die können sie sich sparen. Darüber hinaus steht – so möchte ich behaupten – mit dieser Äußerung unausgesprochen auch die Behauptung im Raum, dass das Wissen um die negativen Folgen von Drogen nicht notwendig dazu führt, dass Drogen abgelehnt und nicht konsumiert werden. Die praktischen Konsequenzen stehen auf einem anderen Blatt.

Lw: Ja, genau. Deshalb müssen wir das ja genau erarbeiten.

Die Lehrerin stimmt Smb einfach zu. Die in seiner Bemerkung implizite Kritik an ihrem Vorgehen wird von ihr schlicht übergangen. Die Lehrerin nimmt Smbs Aussage nicht als Kritik an ihrer Vorgehensweise, sondern vielmehr als Argument für diese. Gerade wegen der negativen Folgen bzw. weil Drogen abhängig machen, müsse das Thema genau erarbeitet werden. Dass dies faktisch nicht geschieht, wurde bereits gezeigt. Entscheidend ist an dieser Stelle, dass der in der Äußerung von Sma implizit enthaltene Hinweis auf die Grenzen ihres Vorgehens von der Lehrerin ignoriert wird.

Das hat damit was mit Religion zu tun,

Nun hebt die Lehrerin dazu an, auf die zweite Frage von Sma zu antworten.

weil wir darüber reden, wie man sich dagegen wehren kann und wie man nein sagen kann.

Die Frage, was das Ganze mit Religion zu tun hat, war noch offen, auf sie geht die Lehrerin jetzt ein. Allerdings ist die Bezugnahme auf die Religion in ihrer Antwort sehr verhalten. Der Bezug kann allenfalls darin gesehen werden, dass eine Situation konstruiert wird, die einer aus dem religiösen Kontext bekannten ähnlich ist: der Situation der Versuchung. Denn die Formulierung sich wehren präsupponiert die Vorstellung von Drogen als angreifenden Mächten, deren Schläge die Schüler/innen parieren können sollen. Es handelt sich freilich nicht um reale Mächte und um einen realen Kampf, sondern um geistige Mächte. Dies ist vergleichbar mit der Situation der Versuchung, der Versuchung durch die Sünde, durch sündige Gedanken, mit denen der Gläubige zu kämpfen hat. In dieser Situation muss man, müssen die Schüler/innen dazu in der Lage sein, sich zu wehren, indem sie nein sagen. Das werden sie können, weil sie – so die Vorstellung der Lehrerin – darüber informiert worden sind, dass Drogen schlecht sind bzw. negative Folgen haben.

An dieser Stelle kann ein weiteres Zwischenfazit gezogen werden: Die Lehrerin behandelt ein Thema, das in hohem Maße erzieherisch relevant ist. Die Lehrerin ist sich auch dessen bewusst, dass sie erzieherisch gefordert ist und ist in ihrem Urteil bezüglich des Gegenstandes klar: Drogen sind schlecht. Ihr Unterricht ist nun dadurch gekennzeichnet, dass sie – wie sie es in ihrem Metakommentar erklärt – die Schüler/innen über Drogen und ihre Wirkungen informiert. Dabei geht sie davon aus, dass das Wissen, welches sie so den Schüler/innen vermittelt, bei diesen zu der Einsicht führt (die sie selbst schon hat), dass Drogen schlecht sind. Dieses Urteil ist nicht als ein moralisches oder religiös begründetes zu sehen, sondern als ein rationales. Ja, den Unterricht der Lehrerin kennzeichnet, dass sie konsequent auf jede moralisierende Behandlung des Themas verzichtet. Und obwohl es sich um Religionsunterricht handelt, spielt auch die Religion allenfalls in einer Schwundstufe noch eine Rolle (insofern mit einer strukturellen Analogie zu Situation der Versuchung durch die Sünde argumentiert wird). Insofern kann dieser Unterricht als exemplarisch für einen bestimmten Typus von erziehendem Unterricht angesehen werden: Auf dem Weg über Aufklärung sollen die Schüler/innen zu einer Einsicht geführt werden, die praktische Konsequenzen mit sich bringt. Die Reaktion von Sma hat bereits zu der Vermutung Anlass gegeben, dass diese Vorgehensweise rasch an ihre Grenzen stoßen wird. Dies wird sich im Folgenden bestätigen.

VI

Durch den Einwurf von Sma hat sich die Lehrerin nicht irritieren lassen und fährt deswegen – nachdem sie auf ihn eingegangen ist – gemäß ihrem Unterrichtskonzept weiter fort. Unterbrochen wird sie allerdings mehrfach: Es taucht kurz die Frage auf, die oben bereits unausgesprochen im Raum stand, nämlich warum viele Menschen Drogen konsumieren, obwohl sie von den negativen Folgen wissen. Damit wird die Lehrerin in aller Deutlichkeit auf die Grenzen ihrer Vorgehensweise hingewiesen: Es ist keineswegs so, dass mit dem Hinweis auf die negativen Folgen des Drogenkonsums die Frage schon geklärt ist, ob Drogen genommen werden oder nicht. Man kann sich der negativen Folgen durchaus bewusst sein und dennoch Drogen konsumieren. Noch provokativer ist die Schüleräußerung, Drogenkonsum führe zu einem geilen Gefühl (106). Es wird also deutlich hervorgehoben, dass dieser auch positive Seiten haben kann und damit klar eine Gegenposition zu dem Standpunkt der Lehrerin bezogen, Drogen seien ausschließlich schlecht. Doch die Lehrerin lässt sich auch auf diese Provokation nicht ein, integriert sie vielmehr dergestalt in ihren Unterricht, dass sie sie zum Anlass nimmt, um zu einem weiteren Gesichtspunkt überzugehen, dem feeling. Die Lehrerin füllt auch zu diesem Stichpunkt die Spalten der Tabelle, woraufhin Sma fragt, woher sie denn all ihr Wissen habe, ob sie selbst schon einmal gekifft habe. Damit ist die Lehrerin unmittelbar als Person angesprochen, ist aufgefordert sich entweder als Vorbild zu präsentieren, das einst der Versuchung der Drogen ausgesetzt war, dieser aber widerstanden hat. Falls sie aber doch schon einmal Drogen konsumiert haben sollte, könnte sie sich nun in die Rolle einer Expertin begeben, die authentisch und glaubwürdig über Drogen und deren Wirkungen informieren kann, weil sie diese selbst am eigenen Leib einst erfahren hat. Das Problem ist allerdings, dass sie, wenn sie sich als Vorbild gibt, an Glaubwürdigkeit verlieren könnte, weil dann klar wäre, dass sie über etwas spricht, von dem sie nur begrenzt Ahnung hat. Ihr Wissen würde sich als ein rein theoretisches Wissen erweisen. Als jemand, der der Versuchung von Drogen in der Vergangenheit erlegen war, würde sie zwar an Glaubwürdigkeit gewinnen, könnte aber nicht mehr als – lupenreines – Vorbild vor die Schüler/innen treten.

Die tatsächliche Antwort der Lehrerin bleibt ziemlich vage: Sie präsentiert sich weder als Vorbild noch als Expertin aus Betroffenheit, sondern erklärt allein, sie wisse über Drogen Bescheid, weil früher in ihrem Freundeskreis Drogen konsumiert wurden und sie zudem viel über dieses Thema gelesen habe. Schließlich heißt es:

Lw: Jetzt guckt euch mal die ganzen Nebenwirkungen und Sachen an.

Die Schüler/innen werden aufgefordert, an die Tafel zu schauen, wo die Lehrerin die Tabelle inzwischen fertig ausgefüllt hat. Was kann man jetzt dagegen tun, wenn einer zu euch kommt und sagt: »Hey, ich bin cool, willste auch cool sein? Hier, nimm mal!« Was sagt ihr da, hm? Die Lehrerin fordert die Schüler/innen dazu auf, sich gedanklich in die Situation zu begeben, dass sie von jemandem angesprochen werden, der ihnen Drogen anbietet – entweder im Rahmen eines Rollenspiels, das in der Schule durchgeführt wird, oder real auf der Straße. Diese Person, der Versucher, verknüpft sein Angebot von Drogen mit dem Versprechen, deren Konsum mache cool, und präsentiert sich selbst als lebenden Beweis für die behauptete Wirkung der Drogen: Er selbst sei cool. Die Lehrerin setzt dabei zum einen voraus, dass die Schüler/innen empfänglich für dieses Angebot sein könnten, weil sie gerne auch cool sein würden. Zum anderen geht sie wie selbstverständlich davon aus, dass die Schüler/innen natürlich das Angebot ablehnen und etwas dagegen tun würden. In dem Gedankenexperiment müssen die Schüler/innen auf das Angebot des Versuchers antworten und die Lehrerin will nun wissen, wie sie ihre Ablehnung (ihr dagegen Sein) begründen könnten. Da sie zuvor die Schüler/innen dazu aufgefordert hat, sich das an die Tafel Geschriebene anzuschauen, ist die Frage eigentlich als eine Aufforderung zu verstehen: Entwickelt mit Hilfe der an der Tafel festgehaltenen Informationen eine Argumentation gegen Drogen. Diese Aufforderung beruht auf der Vorstellung, dass die Schüler/innen nun durch den Unterricht hinreichend argumentativ gewappnet sind, so dass sie sich jetzt aufgeklärt und informiert mit guten Argumenten gegen den Verführer zur Wehr setzen können.

Im Folgenden zeigt sich, dass die Schüler/innen z.T. tatsächlich so argumentieren,
wie die Lehrerin es von ihnen erwartet, z.T. aber problematisieren sie auch weiter deren Vorgehen. Z.B. wird eingewendet, dass das Nein-Sagen nicht so einfach sei, wie die Lehrerin es unterstellt, oder es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es Menschen gebe, die Drogen konsumieren, obwohl sie von den negativen Folgen, die das haben kann, wissen. Auch wird angesprochen, dass Probleme im Hintergrund des Drogenkonsums stehen können. Die Lehrerin geht jedoch über all diese Äußerungen hinweg, indem sie die negativen Folgen wiederholt bzw. auf andere Folgen hinweist und diese schließlich auf die plakative Formel bringt:

Geld geht weg, Freunde gehen weg, Gehirn geht weg, Arbeit geht weg

So kann es enden, wenn Drogen genommen werden. Die ganze Existenz eines Menschen kann dadurch gefährdet werden, er kann alles verlieren, was für sein Leben wichtig ist und es sinnvoll machen kann. Die Schüler/innen werden also noch einmal eindringlich gewarnt: Haltet euch ja auf Distanz zu Drogen! Schließlich geht die Lehrerin einfach zu der nächsten Droge, dem Kokain über. Da wird erneut die Frage aufgeworfen:

Swb: Warum machen wir das alles?

Die Frage nach dem Sinn des Unterrichts wurde oben bereits gestellt. Damals hatte die Lehrerin ihre Schüler/innen aufgefordert den Unterricht geduldig zu ertragen. Doch nun kommt diese Frage erneut auf und es zeigt sich, dass der Versuch der Lehrerin die Art und Weise, wie der Unterricht durchgeführt wird, als normal und selbstverständlich zu setzen, auf hartnäckigen Widerstand stößt. Dieses Mal beantwortet die Lehrerin allerdings nicht selbst die Frage, sondern gibt sie an Sma und Smb weiter und diese beantworten sie so, wie die Lehrerin selbst sie oben bereits beantwortet hatte. Sie werden also von der Lehrerin vorgeführt und zwar als Beispiele für eine gelungene Normalisierung des Unterrichts. Sie demonstrieren, dass Unterricht auch erfolgreich sein kann, ohne dass etwas begriffen oder die Frage der praktischen Konsequenzen wirklich angegangen wird. Und auch das entscheidende Problem kommt noch einmal zur Sprache:

Sma: Aber Frau Lw, manche werden es trotzdem nehmen.

Der Schüler macht die Lehrerin explizit noch einmal auf die Grenzen ihres erziehenden Unterrichts aufmerksam, der zwar erzieherisch wirken, aber dies nur auf dem Wege über Aufklärung tun will. Dieser Unterricht wird nicht verhindern, dass einige – also eventuell auch einige Schüler/innen aus der Klasse – dennoch Drogen nehmen. Daraufhin antwortet abschließend die Lehrerin:

Lw: Da kann ich dann auch nichts machen.

Die Lehrerin hat ihrer Meinung nach alles getan, was sie persönlich hat tun können. Mehr war nicht möglich. Wenn sie damit nicht das erreicht, was sie eigentlich hat er-
reichen wollen, so kann sie daran nichts ändern.

Ich kann euch nur davor warnen.

Gewarnt hat sie nicht in dem Sinn, dass sie z.B. auf die strafrechtlichen Konsequenzen hingewiesen hat, die der Konsum von Drogen haben kann. (Nur sehr indirekt hat sie diese thematisiert.) Vielmehr hat sie die Schüler/innen gewarnt, indem sie angesprochen hat, was passieren kann, wenn Drogen genommen werden. Damit ist sie, so die implizite Behauptung, ihrer Pflicht nachgekommen, hat getan, was als Erziehungsperson von ihr erwartet werden kann. Dass sie damit an Grenzen gestoßen ist, ist ihr wahrscheinlich sogar bewusst. Diese Grenzen sind vorhanden, eine Möglichkeit sie zu überschreiten, sieht sie aber nicht.

VII

Welche Ergebnisse lassen sich am Ende der Analyse festhalten? Generell lässt sich in Bezug auf das Thema Drogen sagen – was schon zu Beginn der Analyse herausgestellt wurde –, dass dessen Behandlung einen Unterricht im Sinne eines erziehenden Unterrichts verlangt. Denn es ist nicht möglich, Drogen wie ein beliebiges Thema zu behandeln, über das schlicht sachlich informiert wird. Deutlich wurde dies im Transkript an jener Stelle, an der über verschiedene Konsumformen von Cannabis gesprochen wurde, u.a. über die Möglichkeit es in ne Colaflasche reinzutun (41), und sich die Frage stellte, warum die Lehrerin nicht genauer erklärt, wie man sich das vorzustellen hat. In diesem Zusammenhang wurde die Vermutung geäußert, dass, wenn die Lehrerin etwa detailliert mit den Schüler/innen darüber gesprochen hätte, wie das Rauschgift so präpariert wird und die Utensilien – so vorbereitet werden, dass Cannabis in einer Flasche geraucht werden kann, Protest z.B. von Seiten der Eltern zu erwarten gewesen wäre und der Lehrerin hätte vorgeworfen werden können, sie leite ihre Schüler/innen zum Konsum von Drogen an. D.h. bei der Vermittlung des Themas muss immer auch eine erzieherische Absicht im Hintergrund erkennbar sein. Diese kann aber nicht – und darin besteht die Schwierigkeit des erziehenden Unterrichts – dergestalt zum Tragen kommen, dass etwa der Konsum von Drogen als moralisch verwerflich gebrandmarkt wird. Auch kann nicht einfach – und dies zeigte sich ebenfalls an dem analysierten Beispiel – unumwunden gegen Drogen gepredigt werden. Der Grund dafür liegt darin, dass Unterricht sich letztlich an den Standards wissenschaftlicher Rationalität zu orientieren hat und an den Freiheiten, die im Rahmen einer demokratisch verfassten pluralen Gesellschaft für grundlegend erachtet werden. Entsprechend würde sowohl ein moralisierendes Vorgehen als auch ein pastorales Predigen aller Wahrscheinlichkeit nach auf Kritik von Seiten der Schüler/innen stoßen, die natürlich wissen, dass man die Sache auch ganz anders sehen kann. Ja, es könnte sogar sein, dass ein solches Vorgehen sogar einen Widerstand evoziert, der so weit geht, dass die Schüler – einfach um gegen die Lehrperson zu opponieren – zu Drogen greifen oder sich sagen:

Jetzt erst recht!

Was nun die analysierte Stunde betrifft, so lässt sich – zugespitzt – sagen, dass die Lehrperson in dieser weder informiert, noch erzogen hat. Weder hat sie den Schülern/innen differenzierte und präzise Kenntnisse über Drogen vermittelt, noch hat sie die mit dem Thema verbundene erzieherische Aufgabe konsequent wahrgenommen. Ersteres wäre z.B. möglich gewesen, wenn sie nicht versucht hätte, einen Überblick über eine Vielzahl von Drogen (in verschiedenen Dimensionen) zu bieten, sondern sich – exemplarisch – auf eine Droge konzentriert hätte. Auch wäre methodisch gewiss ein anderes Vorgehen als der Lehrervortrag und die sukzessive Füllung einer im Geiste bereits vorgefertigten Tabelle möglich gewesen. Und erzieherisch hätte die Lehrerin etwa zu wirken versuchen können, indem sie – um nur ein Beispiel zu nennen – mit den Schülern/innen über Präventivmaßnahmen spricht (und damit verbunden über die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, dass entweder Betroffene sich selber helfen oder Hilfen von anderen in Anspruch nehmen, und ob diese Möglichkeiten ausreichen und erfolgsversprechend sind etc.)

Die Frage, die schließlich noch zu stellen bleibt, ist die, aus welchen Gründen die Lehrerin nun nicht eine andere Vorgehensweise gewählt hat, sondern jenen Weg eingeschlagen hat, dessen Ergebnisse in dem Transkript protokolliert sind. Als sie sagte, dass Drogen ein Thema der Klasse 7 seien, wurde deutlich, dass sie es als ihre Pflicht ansieht, das Thema zu behandeln. Und aus der folgenden Bemerkung6 ging hervor, dass die Lehrerin sich dessen bewusst war, dass das Thema eine erzieherische Dimension hat, und sie auch tatsächlich eine erzieherische Absicht mit ihm verfolgt. Doch wurde auch schnell deutlich, dass die Lehrerin selbst nicht durch dieses Thema affiziert ist – weder in dem Sinne, dass das Thema für sie ein interessanter, womöglich sogar intellektuell herausfordernder Gegenstand ist, noch in einem erzieherischen Sinne. Letzteres kam vor allem gegen Ende der Stunde zum Ausdruck, als die Lehrerin auf die Bemerkung einer Schülerin, dass manche (…) es trotzdem nehmen werden, antwortete: Da kann ich dann auch nichts machen. Da zeigte sich, dass die Lehrerin sich letztlich nicht für die Schüler/innen verantwortlich fühlt, dass sie zwar darauf bedacht ist, ihre Pflicht zu erfüllen, aber ansonsten der Meinung ist, dass, was ihre Schüler/innen machen, sie selbst letztlich nichts angeht.

Fußnoten:

(1) Das Transkript stammt aus dem Archiv für pädagogische Kasuistik (APAEK) und ist dort unter der folgenden Adresse zu finden: http://archiv.apaek.uni-frankfurt.de/37 Die Analyse wird durchgeführt mit Hilfe der Methode der Objektiven Hermeneutik, wie sie von Ulrich Oevermann entwickelt wurde.

(2) Ich danke Andreas Gruschka, mit dem ich ausführlich über das Manuskript habe sprechen können. Seine konstruktive Kritik hat wesentlich zu Schärfung der Analyse beigetragen.

(3) An dieser Stelle befindet sich im Transkript kein Fragezeichen, muss aber eigentlich ein solches stehen. Ich werde im Folgenden immer, wenn es sich um logische, orthographische oder grammatikalische Fehler handelt, das Transkript stillschweigend korrigieren.

(4) Unklar ist auch, warum die Lehrerin Sma unmittelbar korrigiert, statt noch einmal nachzufragen und Sma die Möglichkeit zu bieten, seine Antwort – die ja nicht ganz falsch war – zu verbessern.

(5) Tatsächlich ist es so, dass die Klasse sich schon in der Jahrgangsstufe 8 befindet.

(6) … wir darüber reden, wie man sich dagegen wehren kann und wie man nein sagen kann.

Mit freundlicher Genehmigung des Budrich Verlages:
http://www.budrich-unipress.de/index.php?cPath=20_21&page=1

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