Schlagwort: Verhaltensauffälligkeit

S. besucht die Vorschulklasse. Bereits zu Beginn der Stunde fällt auf, dass er nur schwer zur Ruhe kommt – und dass obwohl sich außer ihm nur drei weitere Kinder im Raum befinden, die wie er an der Förderstunde teilnehmen. Im kleinen Sitzkreis gelingt es ihm kaum den Worten der Vertretungslehrerin zu folgen – er spricht ohne Meldung und ohne Zusammenhang zum aktuellen Geschehen dazwischen. Sein Verhalten wirkt etwas albern – S. scheint sich in der Rolle des „Clowns“ eingefunden
Teil 3: Ringen um die Strukturhypothese Im abschließenden dritten Teil des Films werden implizit sinnlogische Anschlüsse überprüft und Lesarten ausgeschlossen.   Eine kommerzielle Nutzung des Filmmaterials ist untersagt. © Online-Fallarchiv Schulpädagogik Universität Kassel
Teil 2: Die Bildung von Lesarten Im zweiten Teil des Films liegt der Schwerpunkt auf der Bildung von Lesarten und dem finden sinnlogischer Anschlüsse.   Eine kommerzielle Nutzung des Filmmaterials ist untersagt. © Online-Fallarchiv Schulpädagogik Universität Kassel
Teil 1: Interpretationsprinzipien der Objektiven Hermeneutik Im ersten Teil des Lehrfilms wird auf die Interpretationsprinzipien Wörtlichkeit Kontextfreiheit Sequenzialität gedankenexperimentelles Vorgehen Sparsamkeitsprinzip eingegangen.     Eine kommerzielle Nutzung des Filmmaterials ist untersagt. © Online-Fallarchiv Schulpädagogik Universität Kassel
Das Wort „Kontext“ fordert angesichts seiner ungenauen Bestimmung und seiner umstrittenen Bedeutung in Verfahren hermeneutisch-rekonstruierender Sozialforschung, etwa bei Bohnsack und Oevermann, geradezu dazu heraus, über methodologische bzw. methodische Fragen der Erzeugung von „Protokollen“, wie Oevermann (Oevermann 1995) sagen würde, von Interviews, von Transkriptionen und der Interpretationsverfahren zu sprechen. Ich werde das jetzt aber nicht tun und statt dessen kurz anführen, woher der Text stammt und in welchem – schulpädagogischen – Diskurs er eingebettet sein könnte.
Mehmet kommt im Mai des ersten Schuljahres durch einem Umzug mit knapp neun Jahren in unsere Klasse. Er gilt als lernbehindert und soll nach Abschluss des gerade laufenden Überprüfungsverfahrens auf die Schule für Lernbehinderte überwiesen werden.
Björn kommt im Dezember des ersten Schuljahres mit etwas über acht Jahren in unsere Klasse. Er ist kurz zuvor in eine betreute Wohngruppe im Ort eingewiesen worden, um zum Halbjahreswechsel seiner Schulpflicht in der Schule für Erziehungshilfe nachzukommen.